Harpstedter Str. 13
27755 Delmenhorst
vertreten durch den Geschäftsführenden Gesellschafter
Herrn Andreas Schmidt
AGB – Druckversion
Stand: Januar 2018
§ 1. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
§ 2. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen.
2. Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
§ 3. Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung
1. Tritt bei Langfristverträgen (länger als 3 Monate) wesentliche Änderungen der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
2. Nimmt der Besteller weniger als die Zielmenge ab, sind wir berechtigt, den Stückpreis angemessen zu erhöhen.
3. Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens 1 Monat vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen.
4. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch den Besteller verursacht sind, gehen zu seinen Lasten.
§ 4. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht und Versicherung.
§ 5. Zahlungsbedingungen
1. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, werden zwei Prozent Skonto gewährt, sofern der Partner nicht mit der Begleichung von Forderungen in Verzug ist.
2. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Partner dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten.
3. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
4. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
5. Die Zahlungen haben auf die, von uns angegebenen, Konten zu erfolgen.
6. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Partners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
§ 7. Lieferung
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk“. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung und verlängert sich angemessen, wenn die Voraussetzungen der höheren Gewalt vorliegen.
3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Innerhalb einer Toleranz von 10 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.
§ 8. Versand und Gefahrübergang
1. Wenn nicht schriftlich anderslautend vereinbart, wählen wir das Transportmittel und den Transportweg.
2. Mit der Übergabe an den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch bei Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Partner über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.
§ 9. Lieferverzug
1. Der Besteller ist zum Rücktritt von seiner Bestellung nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
§ 10. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherungseigentum für unsere Saldolforderungen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln und fachgerecht zu lagern.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Er hat uns von Pfändungen oder anderen Zugriffen Dritter unverzüglich zu unterrichten.
4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns. Im Falle einer Weiterverarbeitung oder Vermischung sind wir Eigentümer oder Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder der vermischten Ware.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigt.
§ 11. Sachmängel / Gewährleistung
1. Mängelanzeigen müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die Mängelrüge muss die „Art und Weise“ sowie den „Umfang“ des Mangels beinhalten.
2. Dies gilt nicht für Mängel, die auch bei genauester Prüfung nicht feststellbar sind.
3. Bei berechtigter, umgehender Mängelanzeige gewähren wir gegen Rücksendung der Ware nach eigener Wahl entweder vollwertigen Ersatz oder Gutschrift in Höhe des berechneten Preises ohne Nebenkosten.
§ 12. Sonstige Ansprüche, Haftung
1. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Sach-/ Vermögensschäden des Bestellers.
§ 13. Höhere Gewalt
1. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
§ 14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Unsere Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-27755 Delmenhorst.
§ 15. Salvatorische Klausel
1. Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nach dem Recht irgendeines Staates unwirksam sein oder werden, so gilt das, was dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen wird dadurch in keinem Falle berührt. Die Vertragspartner sind einander verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung der AGB mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.